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Was gehört dazu?

Tierschutz

Zu den Aufgaben der Fachgruppe Tierschutz gehören das Überwachen und Kontrollieren von privaten, landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltern sowie der Schlachtbetriebe gemäß Tierschutzgesetz und weiterführenden speziellen europäischen und nationalen Tierschutzverordnungen. Transportkontrollen von landwirtschaftlichen Nutztieren und ggf. Heimtieren bei der Versendung ins Ausland gehören ebenso zum Aufgabengebiet wie das Erstellen von Gutachten zum Beispiel im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren. Weiterhin werden Kontrollen gemäß VO (EG) 1782/2003 im Rahmen von Cross-Compliance durch diese Fachgruppe durchgeführt.
 

Transport von Tieren

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Zulassung von Transportunternehmen und/oder Straßentransportmitteln sowie Ausstellung Befähigungsnachweisen nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport
Anträge und Merkblätter
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Zulassung von Transportunternehmen und/oder Straßentransportmitteln

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Ausstellung von Befähigungsnachweisen nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport

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Bienen
Bienenvölkerwanderung beantragen

Zum Onlineantrag

Beantragung des Gesundheitszeugnisses für Bienen

Zum Onlineantrag

Pferde
Private Verbringung von Pferden innerhalb der EU oder in Drittländer

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Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz

Der § 11 des Tierschutzgesetzes regelt, dass bestimmte Tätigkeiten nicht so ohne weiteres, sondern nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz durchgeführt werden dürfen.

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Antrag auf Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetzes
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Anträge 

Sachkundenachweis

Allgemein

Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.  

Ein hierfür erforderlicher Sachkundenachweis wird vom Landkreis Heidekreis auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachgewiesen worden ist.

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Ferkelkastration

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Ferkel nur noch unter Betäubung kastriert werden. Für Landwirtinnen und Landwirte besteht die Möglichkeit, Ferkel selber unter Isofluran-Narkose zu kastrieren. Die Voraussetzungen dafür sind in der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) geregelt. So ist die Kastration erst gestattet, wenn die Landwirtin beziehungsweise der Landwirt umfangreich geschult und geprüft wurde und die zuständige Behörde dies durch Ausstellung eines Sachkundenachweises betätigt. 

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Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises
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