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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Der Landkreis Heidekreis ist eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind wichtig für die Menschen.

Öffentliche Stellen übernehmen viele wichtige Aufgaben.

Alle Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderung.

Deshalb sollen die Internet-Seiten von öffentlichen Stellen barriere-frei sein.

Das bedeutet:

Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen können die Internet-Seite benutzen.

 

Es gibt Regeln für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.

Diese Regeln sind in der BITV.

BITV ist die Abkürzung für:

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

In der BITV steht zum Beispiel:

Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf der Internet-Seite haben.

Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit des Landkreises Heidekreises in Leichter Sprache.

 

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Was schon barriere-frei ist.
  • Was noch nicht barriere-frei ist.
  • Wie können Sie Problemen melden.

 

Diese Erklärung ist vom 13. November 2020.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist vom 9. April 2025.

Die Erklärung gilt für www.heidekreis.de.

©Reinhild Kassing