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Betroffener Teilbestand muss zum Schutz der restlichen Vögel getötet werden 

Ausbruch der Geflügelpest im Weltvogelpark amtlich festgestellt

Am 17. Februar 2026 wurde bei fünf plötzlich verendeten Enten und Gänsen in einer separaten Meeresvögel-Voliere des Vogelparks das Virus der Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N1) durch das Veterinäruntersuchungsinstitut Oldenburg (LAVES) nachgewiesen. Der Befund wurde am 18. Februar 2026 vom Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigt. Ein Eintrag durch die Wildvogelpopulation ist nach jetzigem Ermittlungsstand wahrscheinlich.  

Der Tierbestand der betreffenden Voliere wird eingeschläfert, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden eingeleitet. Auf Grundlage umfangreicher Hygienemaßnahmen und vorbehaltlich weiterer Beprobungen der gehaltenen Vögel kann von einer Tötung des artenschutzrechtlich wertvollen Gesamtbestandes zunächst abgesehen werden.  

Bei Ausbrüchen in zoologischen Gärten kann von der Einrichtung einer Restriktionszone (früher Sperr- oder Beobachtungsgebiet) abgesehen werden. Von dieser Ausnahme wurde im aktuellen Ausbruchsfall nach amtlicher Risikobewertung Gebrauch gemacht.  Somit entstehen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im näheren Umkreis keine einschränkenden Maßnahmen. 

Im Landkreis Heidekreis ist dies der erste Ausbruch der Geflügelpest im Jahr 2026, nachdem im Oktober 2025 bereits ein Kleinstbestand betroffen war.