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Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge ist wieder möglich

Am 8. November 2024 teilte der Landkreis Heidekreis mit, dass die Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems zurzeit nicht möglich ist. Nach einer Besprechung des Bundesinnenministeriums mit den Bundesländern erfolgte am 11. November 2024 die Freigabe durch das Niedersächsische Innenministerium zur Wiederaufnahme der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. 

Damit ist die Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge nun wieder möglich. Auch jagdrechtliche Anträge können nach Freigabe durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium wieder bearbeitet werden.