„Doch kein neuer Elterngeldantrag zum 1. November“
Entgegen der bisherigen Ankündigung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun bekannt gegeben, dass es zum 1. November 2024 doch noch keinen neuen Antragsvordruck für das Elterngeld geben wird. Die nächste Version des bundeseinheitlichen Antragvordruckes ist nun erst zum 1. April 2025 geplant, indem dann unter anderem auch die reduzierten Einkommensgrenzen vorgesehen sind.
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag zur Elterngeldbeantragung sind auf dem Serviceportal des Landkreises Heidekreis unter
https://openkreishaus.heidekreis.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/32352/show abrufbar.