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Neue Onlinedienstleistungen des Heidekreises

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen
Ausübung der Heilkunde
 

Für im Heidekreis tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist es möglich, ihre Anzeigepflicht nach § 7a Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) online und datensicher dem Heidekreis zu übermitteln. Ebenso kann von den Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprG) online gestellt werden.

Diese digitalen Lösungen vereinfachen die Anzeigepflicht und die Erlaubnisbeantragung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, indem sie eine bequeme, zeiteffiziente Alternative zu Papierformularen bietet. Die elektronische Auswahlmöglichkeit trägt zudem nebenbei noch zur Ressourcenschonung sowie Effizienzoptimierung bei. 

Weitere Informationen sowie der Online-Antrag sind auf dem Serviceportal des Landkreises Heidekreises abrufbar.