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Der Landkreis Heidekreis warnt: 

Fotografieren von Messbeamten ist strafbar 

Vermehrt wurde festgestellt, dass Bilder von Mitarbeitenden des Landkreises bei der Geschwindigkeitsüberwachung angefertigt und in sozialen Netzwerken sowie in WhatsApp-Gruppen verbreitet werden. Der Landkreis betont, dass dieses Verhalten nicht nur den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden verletzt, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Es wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, solche Handlungen zu unterlassen und verantwortungsvoll mit den Rechten anderer umzugehen. Der Landkreis behält sich vor, bei bekannt werdenden Fällen strafrechtliche Schritte einzuleiten.