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Geflügel darf im Heidekreis ab 15. Januar 2026 wieder ins Freie

Die Ende Oktober 2025 aus Gründen der dringenden Seuchenprävention angeordnete Aufstallungsverpflichtung für Geflügelbestände ab 50 Tieren endet am Mittwoch, dem 14. Januar 2025 (letzter Tag der Stallpflicht).

Im gewaltigsten Geflügelpestgeschehen der letzten 25 Jahre sind in ganz Niedersachsen bis Ende 2025 insgesamt über 90 Seuchenausbrüche zu verzeichnen gewesen. Es mussten über 1,5 Millionen Tiere getötet werden. Der wirtschaftliche Schaden liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Am stärksten betroffen waren Putenbestände in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta. Der Landkreis Heidekreis war mit nur einem Kleinstbetrieb (>50 Tiere/Legehennen) Ende Oktober betroffen. Seit Mitte Dezember hat sich das Seuchengeschehen erfreulicherweise deutlich gebessert und der Wildvogelzug ist größtenteils abgeschlossen. Somit läuft auch die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung 1/2025" des Heidekreises wie geplant am 15. Januar 2026 ohne eine weitere formale Aufhebung aus. Auch die sich vornehmlich an Jagdausübungsberechtigte gerichtete "Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wildvögeln bei Geflügelpestverdacht" läuft zu diesem Zeitpunkt aus. Die angeordneten Maßnahmen und deren Umsetzung haben dazu beigetragen, dass es zumindest im Heidekreis seit Oktober zu keinen weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest mehr gekommen ist.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Heidekreises bedankt sich bei allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für das Verständnis und die konsequente Beachtung der Stallpflicht und bei den Jagdausübungsberechtigten für Ihre Bereitschaft und den Einsatz in der Tierseuchenbekämpfung.

Alle geflügelhaltenden Betriebe werden weiterhin dringend gebeten, erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen und entsprechende Verhaltensregeln auch für kleine Bestände strikt anzuwenden.

Die Jagdausübungsberechtigten werden beim Umgang mit Wassergeflügel ebenfalls gebeten, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen weiterhin zu beachten, da das Virus der Geflügelpest auch bei klinisch unauffälligen Wildvögeln (v. a. Enten/Gänse) weiterhin vorhanden sein kann.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest, den Biosicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln können auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgerufen werden.