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Geflügelpest im Heidekreis

Update vom 04.11.2025: Am 24.10.2025 wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut der Ausbruch der Aviären Influenza in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Heidekreis amtlich bestätigt. In der Folge wurden auch zahlreiche Wildvögel, darunter Kraniche, Wildenten und Wildgänse, positiv auf das HPAIV vom Subtyp H5 getestet und sind an den Folgen der Infektion verendet.

Zur Eindämmung der Ausbreitung der Seuche wurden in enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, der Unteren Naturschutzbehörde und der Jagdbehörde unverzüglich Maßnahmen zur Tötung und unschädlichen Beseitigung erkrankter oder seuchenverdächtiger Wildvögel eingeleitet. Diese Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der relevanten europäischen und nationalen Bestimmungen. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist ab dem 4. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 gültig. Detaillierte Infos entnehmen Sie bitte dem folgenden Amtsblatt 14/2025.

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Amtsblatt 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
- Allgemeinverfügung des Landkreises Heidekreis zum Umgang mit Wildvögeln bei Geflügelpestverdacht

Veröffentlicht am 04.11.2025
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UPDATE vom 28.10.2025: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung 1/2025 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza. Die Allgemeinverfügung hat zunächst bis zum 15.01.2026 Gültigkeit. Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem folgenden Amtsblatt 13/2025.

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Amtsblatt 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
- Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Veröffentlicht am 28.10.2025
(pdf / 0.16 MB)
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Geflügelpest im Heidekreis erstmalig in einer Geflügelhaltung amtlich nachgewiesen

Am Mittwochabend, dem 22. Oktober 2025, wurden bei einem Kleinstbetrieb (unter 50 Stück Wirtschaftsgeflügel/Hausgeflügel) zwischen Soltau und Munster sogenannte Tupferproben (kombinierter Rachen/Kloakentupfer) zum Zwecke der Seuchenabklärung genommen und anschließend zum Veterinärinstitut des LAVES nach Oldenburg per Kurier verbracht. Der Betrieb wurde vorläufig behördlich gesperrt. Das Veterinärinstitut LAVES in Oldenburg bestätigte am Donnerstag, dem 23. Oktober 2025, den amtlichen Verdacht auf Geflügelpest. Das Nationale Referenzlabor für Tierseuchen (Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems) bestätigte dieses Ergebnis am 24. Oktober 2025, sodass der Ausbruch der Geflügelpest dann amtlich festgestellt werden konnte.

Das Veterinäramt des Landkreises Heidekreis erließ daraufhin eine Tötungsanordnung für das verbliebene Nutzgeflügel und führte die tierschutzgerechte Tötung noch am selben Tag durch. Die getöteten Tiere (Hühner und Enten) wurden unverzüglich der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt und erste Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb angeordnet und durchgeführt. Ursache für die Infektion des Hausgeflügels war der nachweisliche direkte Kontakt mit einem infizierten Wildvogel. Der Betrieb bleibt bis zur endgültigen Abnahme der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen weiterhin tierseuchenrechtlich gesperrt.

Von einer amtlichen Veröffentlichung (mit der Einrichtung von Restriktionszonen) wird nach Risikobewertung gemäß EU-Recht verzichtet, da es sich um einen Kleinstbetrieb (weniger als 50 Stück Geflügel) handelt.

Das Veterinäramt bittet trotzdem alle Geflügelhalter - unabhängig von der Tierzahl - dringend um die Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen.

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Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen
(pdf / 0.44 MB)
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Weitere Infos zur Geflügelpest gibt es auf der Internetseite des Laves.Links und Infoblätter stehen hier zur Verfügung.

Stand: 04.11.2025