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Landkreis Heidekreis unterzeichnet Zweckvereinbarung mit Nachbarlandkreisen 

Zusammenarbeit bei der Antibiotika-Minimierung 

Das Veterinäramt des Landkreises Heidekreis wird künftig mit vier weiteren Nachbarlandkreisen im Rahmen der Antibiotika-Minimierung in Nutztierhaltungen zusammenarbeiten und so die im Januar 2022 übernommene Überwachung des Medikamenteneinsatzes fortsetzen. Eine entsprechende Zweckvereinbarung unterzeichneten jüngst die Landräte der Landkreise Cuxhaven, Verden, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und der Heidekreis.

„Wir haben uns gemeinsam mit den vier übrigen Landkreisen entschlossen, die wichtige Aufgabe der Antibiotika-Minimierung weiterhin in der eigenen Hand zu behalten und nicht an das Land Niedersachsen beziehungsweise das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)  abzugeben“, teilt Landrat Jens Grote mit. Synergieeffekte und eine höhere Verwaltungseffizienz sind auf den kommunalen Ebenen im größeren Stil möglich. 

„Die Tierärztinnen und Tierärzte der Kreisveterinärämter sind regelmäßig vor Ort in den Betrieben. Dadurch können sie bei Kontrollbesuchen zur Antibiotika-Minimierung gleichzeitig auch Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes überwachen und gegebenenfalls direkt eingreifen“, ergänzt Dr. Thomas Krull, Leiter des Veterinäramtes des Heidekreises. Die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen hätten den Blick auf den Gesamtbetrieb, egal ob es beispielsweise um gesetzliche Vorgaben zu den Biosicherheitsanforderungen, um die Risikominimierung eines Seucheneintrages oder um tierschutzrechtliche Anforderungen gehe. Separate Kontrollbesuche durch das Landesamt böten diesen Doppelnutzen nicht, so Dr. Krull. 

Vor diesem Hintergrund hatten sich die kommunalen Spitzenverbände und das Landwirtschaftsministerium auf eine Ausnahmeregelung verständigt. Danach können Landkreise mit mehr als 1.000 Tierhaltungen weiterhin diese Überwachungsaufgabe übernehmen. Gleiches gilt für Zusammenschlüsse mehrerer Landkreise, wenn sie dadurch die geforderte Mindestzahl an Tierhaltungen erreichen. Die fünf Landkreise, die die Zweckvereinbarung jetzt unterzeichneten, überwachen zusammen rund 2.650 Tierhaltungen.

Ziel des Ganzen ist es, den Antibiotikaeinsatz in Tierhaltungen bundesweit auf das therapeutisch notwendige Minimum zu reduzieren. Dazu müssen seitens der Tierhalter sämtliche Antibiotikaanwendungen, einschließlich der Anzahl behandelter und gehaltener Tiere, in einer Datenbank erfasst und Maßnahmenpläne vorgehalten werden. Dieses seit 2014 bestehende Antibiotika-Minimierungskonzept wird aktuell von den Veterinärämtern überwacht.