Verkehrssicherheitsarbeit
Verkehrssicherheit - durch das Engagement vieler gesellschaftlicher Gruppen und durch zielgerichtete Straßenverkehrssicherheitsarbeit ist es gelungen, die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr kontinuierlich zu verringern. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Bestand und die Fahrleistung von Kraftfahrzeugen seit den 70er Jahren um fast das Dreifache zugenommen hat, ist dies ein beeindruckender Erfolg all derjenigen, die sich als Einzelne oder in Verbänden, Organisationen, Unternehmen und Behörden in der Verkehrssicherheitsarbeit engagieren.
Besonderes Augenmerk auf Fahranfängerinnen und Fahranfänger und Motorradfahrende
Ein Blick auf die Struktur unseres Landkreises zeigt, dass auf einer großen Fläche relativ wenig Menschen wohnen. Individuelle Mobilität mit dem Auto ist deshalb fast ein MUSS. Da bei schweren Verkehrsunfällen besonders oft junge Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren beteiligt sind, bildet die Verkehrssicherheitsarbeit mit dieser Altersgruppe den Schwerpunkt.
Fahranfängerinnen und Fahranfängern sind unmittelbar am Beginn des selbstständigen Fahrens dem höchsten Unfallrisiko ausgesetzt. Mit dem „begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ und dem „Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfängern“ hat der Gesetzgeber zielführende Maßnahmen geschaffen.
Gutscheine für Fahrsicherheitstrainings
Beim Heidekreis wurde bereits im Jahr 2005 damit begonnen, die Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining für Pkws einzuladen. Finanziert werden diese Trainings aus den Einnahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung. Seit dem Jahr 2012 werden diese Trainings auch für Motorradfahrende angeboten, und zwar unabhängig vom Alter der Fahranfängerin oder des Fahranfängers.
Die Pkw-Trainings werden durchgeführt von den örtlichen Trainerinnen und Trainern der
Die Motorrad-Trainings werden außerdem von einigen Fahrschulen im Heidekreis ausgerichtet. Nähere Informationen dazu stehen auf der Rückseite des Gutscheins. Auch ältere Gutscheine können jederzeit eingelöst werden!
Sollte ein Gutschein verloren gegangen sein, senden Sie eine E-Mail unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Anschrift und der Führerscheindaten an verkehrsowi@heidekreis.de. Nach Überprüfung der Angaben wird eine Zweitschrift des Gutscheins ausgestellt.
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