Zensus 2022
Haushaltsbefragungen sind beendet ... Die Ergebnisse sind abrufbar
Die Haushaltsbefragungen beim Zensus 2022 sind abgeschlossen. Die Befragungsergebnisse wurden von den Statistischen Landesämtern sowie vom Statistischen Bundesamt aufbereitet und insbesondere für die Ermittlung der amtlichen Bevölkerungszahl hochgerechnet. Das Ergebnis können Sie auf der Homepage des Zensus 2022 abrufen.
Was ist der Zensus?
Wie viele Menschen leben in den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um stets verlässliche Basiszahlen für Planungen vorliegen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.
Durch den Zensus werden die aktuellen Einwohnerzahlen in Deutschland ermittelt sowie zentrale Strukturdaten erhoben. Er liefert insbesondere auch Daten zur Demografie wie Alter, Geschlecht oder auch Staatsbürgerschaft sowie Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie die durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstände oder auch die Eigentümerquote.
Der Zensus war ursprünglich für das Jahr 2021 geplant, musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben werden.
Wer führt den Zensus durch?
Für den Zensus arbeiten die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards.
Das statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Die statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.
Wer wird befragt?
Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister.
In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt.
Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie zum Beispiel in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt.
In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümerinnen und Mehrfacheigentümer und Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de.