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Kindertagespflege

Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch 
eine qualifizierte Tagespflegeperson

Die Kindertagespflege bezeichnet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson und ist Teil eines qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems. Oftmals werden Kindertagespflegepersonen als Tagesmutter beziehungsweise als Tagesvater bezeichnet. Für Kinder unter drei Jahre steht die Förderung in Kindertagespflege gleichrangig neben einer Förderung in Kindertagesstätten. Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die vor allem durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

  • die individuelle Förderung
  • die familiäre Betreuungssituation
  • die hohe zeitliche Flexibilität

Eine Kindertagespflegeperson, die in ihrem Haushalt Kinder betreut, gilt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als selbstständig tätig und muss ihr Einkommen versteuern.

In der Regel betreuen die Kindertagespflegepersonen mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe von bis zu fünf Kindern. Die Kindertagespflegeperson muss vor Betreuungsbeginn eine Erlaubnis beim Fachbereich Kinder, Jugend, Familie des Heidekreises für die Tätigkeit zur Kindertagespflege beantragen.  

Die Erlaubnis erhält die Person, wenn sie für die Tätigkeit der Kindertagespflege fachlich und persönlich geeignet ist, sich in qualifizierten Lehrgängen fortgebildet hat und über kindgerechte Räume verfügt. Weiterhin muss sie die Bereitschaft mitbringen, sich darüber hinaus fortzubilden und mit der zuständigen Fachberatung für Kindertagespflege des Heidekreises zusammenzuarbeiten.

Die Kindertagespflegepersonen im Heidekreis werden betreut und vermittelt von den Fachberaterinnen des Heidekreises. Eltern bekommen bei der Fachberatung Kindertagespflege weitere Informationen oder Beratung zu diesem Angebot. Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung in Kindertagespflege wünschen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Fachberatung Kindertagespflege.

Frühkindliche Bildung und Betreuung (Fachberaterin Kindertagespflege)

Frau M. Kern

Vogteistr. 19
29683 Bad Fallingbostel
05162 970-370
05162 970-99370
Frühkindliche Bildung und Betreuung (Fachberaterin Kindertagespflege)

Frau K. Runge

Vogteistr. 19
29683 Bad Fallingbostel
05162 970-126
05162 970-99126
Die Fachberaterinnen Frau Kern (links) und Frau Runge

Dienstleistungen

Online-Antrag

Den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege und Staffelung des Kostenbeitrages können Sie gerne über das OpenKreishaus stellen.

Zum Antrag geht`s hier

Kindertagespflege

Satzung, Konzept & mehr

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Lesefassung der Kindertagespflegesatzung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 
Inklusive der 8. Änderungssatzung
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Aktuelle Anlage zu § 11 der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege - Kostenbeitrag
 - unverändert gültig - 
(pdf / 0.04 MB)
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Konzept Kindertagespflege
Stand 01.01.2026
(pdf / 0.39 MB)
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Erklärung Betreuungsumfang
Seit November 2025
(pdf / 0.13 MB)
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Ausfallzeiten Tagespflegeperson
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Antrag auf Kostenerstattung - Versicherungen
(pdf / 0.04 MB)
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Auch die erlaubnispflichtige Kindertagespflege zählt zu den Gemeinschaftsrichtungen.