Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Tagespflegeperson
Die Kindertagespflege in Familien bezeichnet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson, das heißt durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater. Die Kindertagespflege steht gleichrangig neben den Kindertagesstätten als Teil eines qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems. Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform vor allem für Kinder unter drei Jahren, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- die individuelle Förderung
- die familiäre Betreuungssituation
- die hohe zeitliche Flexibilität
Eine Kindertagespflegeperson, die in ihrem Haushalt Kinder betreut, gilt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als selbstständig tätig. Sie unterliegt einkommensabhängig der Rentenversicherung und muss ihr Einkommen versteuern.
In der Regel betreuen die Tagesmütter und -väter mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe bis zu fünf Kindern. Die Kindertagespflegeperson muss vor Betreuungsbeginn eine Erlaubnis beim Fachbereich Kinder, Jugend, Familie des Heidekreises für die Tätigkeit zur Kindertagespflege beantragen. Die Erlaubnis erhält die Person, wenn sie für die Tätigkeit der Kindertagespflege fachlich und persönlich geeignet ist, sich in qualifizierten Lehrgängen fortgebildet hat und über kindgerechte Räume verfügt. Weiterhin muss sie die Bereitschaft mitbringen, sich darüber hinaus fortzubilden und mit den Fachkräften der Sozialraumarbeit - Die Kinder- und Jugendhilfe im Heidekreis vor Ort zusammenzuarbeiten.
Die Kindertagespflegepersonen Ihrer Region werden betreut und vermittelt von der Sozialraumarbeit - Die Kinder- und Jugendhilfe im Heidekreis vor Ort, den Anlauf- und Beratungsstellen rund um das Thema Kinderbetreuung.
Wenden Sie sich gern an die Fachberatung Kindertagespflege für weitere Informationen oder Beratung.
Maike Kern
Tel.: 05162 970 370
E-Mail: m.kern@heidekreis.de
Kornelia Runge
Tel.: 05162 970-126
E-Mail: k.runge@heidekreis.de
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