Kindertagespflege
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch
eine qualifizierte Tagespflegeperson
Die Kindertagespflege bezeichnet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson und ist Teil eines qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems. Oftmals werden Kindertagespflegepersonen als Tagesmutter beziehungsweise als Tagesvater bezeichnet. Für Kinder unter drei Jahre steht die Förderung in Kindertagespflege gleichrangig neben einer Förderung in Kindertagesstätten. Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die vor allem durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- die individuelle Förderung
- die familiäre Betreuungssituation
- die hohe zeitliche Flexibilität
Eine Kindertagespflegeperson, die in ihrem Haushalt Kinder betreut, gilt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als selbstständig tätig und muss ihr Einkommen versteuern.
In der Regel betreuen die Kindertagespflegepersonen mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe von bis zu fünf Kindern. Die Kindertagespflegeperson muss vor Betreuungsbeginn eine Erlaubnis beim Fachbereich Kinder, Jugend, Familie des Heidekreises für die Tätigkeit zur Kindertagespflege beantragen.
Die Erlaubnis erhält die Person, wenn sie für die Tätigkeit der Kindertagespflege fachlich und persönlich geeignet ist, sich in qualifizierten Lehrgängen fortgebildet hat und über kindgerechte Räume verfügt. Weiterhin muss sie die Bereitschaft mitbringen, sich darüber hinaus fortzubilden und mit der zuständigen Fachberatung für Kindertagespflege des Heidekreises zusammenzuarbeiten.
Die Kindertagespflegepersonen im Heidekreis werden betreut und vermittelt von den Fachberaterinnen des Heidekreises. Eltern bekommen bei der Fachberatung Kindertagespflege weitere Informationen oder Beratung zu diesem Angebot. Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung in Kindertagespflege wünschen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Fachberatung Kindertagespflege.
Frau M. Kern
29683 Bad Fallingbostel
Frau K. Runge
29683 Bad Fallingbostel

Dienstleistungen
Online-Antrag
Den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege und Staffelung des Kostenbeitrages können Sie gerne über das OpenKreishaus stellen.
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Masernschutz
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Auch die erlaubnispflichtige Kindertagespflege zählt zu den Gemeinschaftsrichtungen.