Gebühren und Kosten der Kindertagesbetreuung
Eltern in Niedersachsen müssen seit dem 1. August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlen.
Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Tagesstätte beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, das heißt Früh- und Spätdienste.
Für den Besuch einer Krippe oder Hort wird eine Gebühr erhoben. Trotz einer Gebührenstaffelung können die Kosten nicht immer von den Familien alleine getragen werden. In diesen Fällen kann die Gebühr ganz oder teilweise (einkommensabhängig) übernommen werden. Ebenso werden die Anträge auf Übernahme der Kosten für die Kindertagespflege bearbeitet und es wird ein gestaffelter Kostenbeitrag festgesetzt.