Jugendarbeit
Gerade im ländlichen Raum leisten die vielen Jugendgruppen in den Vereinen, Verbänden und Organisationen einen wertvollen Beitrag im Bereich der Jugendarbeit. Hierdurch fördern sie das Selbstbewusstsein, die Selbstständigkeit und das soziale Miteinander von jungen Menschen und regen sie zu gesellschaftlichem Miteinander und Engagement an. Die Förderung und Unterstützung dieser - in der der Regel von ehrenamtlich Tätigen geleistete Arbeit - ist eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes. Instrumente hierbei sind neben der finanziellen Förderung der vielen Aktivitäten der Jugendorganisationen auch die fachliche Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der freiwillig tätigen Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Zuschüsse zur Jugendarbeit
Den Förderrichtlinien für den Bereich Jugendarbeit können Sie die Rahmenbedingungen entnehmen. Städte, Gemeinden und anerkannte Jugendorganisationen können Mittel beantragen. Die Zuschüsse dienen der Förderung, Unterstützung und Anregung von Jugendarbeit und stärken das ehrenamtliche Engagement im Heidekreis. Weitere Informationen und Antragsformulare stehen auf der Homepage des Jugendhofes Idingen für Sie bereit.
Außerschulische Jugendbildung
Lernen findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch an vielen außerschulischen Lernorten. Mit dem Jugendhof Idingen verfügt der Heidekreis über eine vorbildlich ausgestattete Bildungsstätte, die Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Angeboten der kreativen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung anbietet. Ausgerichtet an den Methoden der Jugendarbeit stoßen diese Angebote auf eine breite Resonanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Jugendsozialarbeit
Mit dem Programm JUGEND STÄRKEN hat sich das Jugendamt zudem den Jugendlichen angenommen, die nicht bzw. nicht mehr mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendsozialarbeit erreichbar sind, um auch ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. JUGEND STÄRKEN dient als Koordinierungsstelle zwischen Schule, Arbeitsförderung und Jugendhilfe, indem es Angebote und Akteure rechtsübergreifend vernetzt.
Unter dem Motto „Steh auf, geh raus und mach einfach!“ wurde im August 2011 in Soltau ein Angebot für Jugendliche geschaffen, die bisher durch vorhandene Angebote nicht mehr erreicht wurden. Diese bis dahin unversorgten Jugendlichen werden in den Praxisräumen des Projektes aufgefangen und „aktiviert“. Weitergehende Informationen auch zu der Zielgruppe und den Zielen lesen Sie hier.
"Jugendwerkstatt Tu Wat" - Eine Einrichtung für arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene
Aller Anfang ist schwer, deshalb coachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, (15 bis 27 Jahre) aus dem gesamten Landkreis Heidekreis, die aufgrund ihrer schulischen und persönlichen Situation zunächst kaum eine Chance haben, in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das "Tu Wat" versteht sich als Einrichtung für arbeitslose junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Situation etwas zu verändern.
Mithilfe von arbeitsorientierten Angeboten und einem Freizeit- und Bildungsprogramm werden den jungen Menschen Lern-, Erfahrungs- und Erlebnisräume geboten, die zu einer Verbesserung ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung führen sollen.
An den Vormittagen sind sie in drei Werkstattbereichen tätig. Für die Arbeitseinsätze erhalten die jungen Menschen ein pädagogisch begründetes Taschengeld.
Die "Jugendwerkstatt Tu Wat" bietet folgende Aufgabenbereiche an:
- Holztechnik
- Farb- und Raumgestaltung
- Garten- und Landschaftspflege
Erwerb des Hauptschulabschlusses
Seit 2007 bietet die Jugendwerkstatt die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erlangen. Der hierzu notwendige Unterricht findet nachmittags statt.
Erfüllung der Schulpflicht
Ferner stehen in der Jugendwerkstatt drei Plätze für die Erfüllung der Berufsschulpflicht zur Verfügung. Des Weiteren können bis zu drei Plätze für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen vorgehalten werden. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Getragen wird die Jugendwerkstatt vom Landkreis Heidekreis und wird aus Landkreis-, Landes- und EU-Mitteln finanziert.
Ihr Kontakt:
Frau W. Kolbeck-Hormann
29683 Bad Fallingbostel