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Wann kommen Kinder in eine Pflegefamilie?

Kinder können aus ganz unterschiedlichen Gründen in Pflegefamilien untergebracht werden. Die Gründe für eine Trennung von einer Familie reichen von einer Erkrankung eines Elternteils bis hin zur Kindeswohlgefährdung. Dementsprechend gibt es verschiedene Betreuungsformen, um möglichst individuell auf die Kinder und ihre Situation eingehen zu können.

  • Inobhutnahmepflegestelle
    Inobhutnahmepflegefamilien werden benötigt, wenn sich Kinder in ihrer Herkunftsfamilie einer akuten Krise ausgesetzt sind und zunächst nicht durch ihre Eltern betreut werden können. Bis zur Klärung der weiteren Perspektive leben die Kinder in einer Inobhutnahmepflegefamilie. Diese Pflegestellen müssen sich auf wiederkehrende, befristete Beziehungen und Abschiede einstellen.
     
  • Kurzzeitpflegestelle
    Kinder werden bis zu 3 Monaten in einer Kurzzeitpflegefamilie betreut, wenn Eltern vorübergehend nicht in der Lage sind, sich selbst um ihr Kind zu kümmern, beispielsweise bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten oder anderweitigen Familienkrisen. Die Kinder kehren in der Regel nach der Kurzzeitpflege in die Herkunftsfamilie zurück.
     
  • Vollzeitpflegestelle
    Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen absehbar nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, werden auf bestimmte Zeit oder dauerhaft in einer Vollzeitpflegefamilie betreut. Die Kinder haben in der Regel Umgangskontakte zu ihren Eltern.
     
  • Sozial- und Sonderpädagogische Vollzeitpflegestelle
    Diese speziellen Formen der Vollzeitpflege benötigen Kinder, die einen erhöhten Betreuungs- und Pflegeaufwand haben. Dieser erhöhte Aufwand zeigt sich in Krankheit, Behinderung oder Traumatisierung. Aufgrund der besonderen Anforderungen bei der Betreuung wird eine pädagogische Ausbildung und/oder entsprechende Erfahrung eines Pflegeelternteils vorausgesetzt.

Ein Pflegekind aufnehmen: Voraussetzungen & Zusammenarbeit

Welche formalen Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?
Einzelpersonen, Paare oder Familien mit eigenen Kindern oder gleichgeschlechtliche Paare können sich als Pflegeeltern bewerben. Sie müssen Folgendes nachweisen:

  • Körperliche Gesundheit
  • Ausschluss einer Sucht- oder Drogenproblematik
  • Emotionale Belastbarkeit
  • Gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • Ausreichend zur Verfügung stehender Wohnraum
  • Führungszeugnisse ohne Eintragungen
  • Bereitschaft eines Elternteils, sich ausreichend Zeit für die Eingewöhnung und für die eventuellen Problembereiche des Kindes zu nehmen
  • Teilnahme an der Pflegeelternschulung

Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter für Pflegeeltern?
Pflegeeltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine maximale Altersgrenze gibt es grundsätzlich nicht, wobei das Altersgefüge zwischen Pflegeeltern und Kind bei einem auf Dauer angelegten Pflegeverhältnis einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen sollte.

Wie wird man Pflegeeltern?
Zunächst findet ein unverbindliches Beratungsgespräch mit dem Pflegekinderdienst des Heidekreises statt. Dabei geht es um Fragen wie beispielweise "Was bringt so ein Kind mit?" oder "Was ist zu bedenken?". Bei Interesse sind notwendige Unterlagen für die Pflegestellenprüfung einzureichen. Danach werden ein Interview und ein Hausbesuch seitens des Pflegekinderdienstes durchgeführt. Sofern die Pflegestellenprüfung positiv abgeschlossen wird, werden Pflegestellenbewerberinnen und Pflegestellenbewerber zu einem Vorbereitungskurs für Pflegeeltern eingeladen. Nach der Schulung stehen die Pflegeeltern für die Vermittlung eines Kindes zur Verfügung.

Wie läuft die Eingewöhnung eines Pflegekindes ab?
Für die Kinder muss eine passende Pflegefamilie gefunden werden. Die Aufnahme der Kinder wird individuell gestaltet. Dabei gibt es mehrere Treffen der am Hilfeprozess beteiligten Personen, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der leiblichen Eltern. Pflegeeltern können die Aufnahme eines Kindes auch ablehnen, wenn die Chemie nicht stimmt oder sie sich dem Kind und seinen individuellen Bedürfnissen nicht gewachsen fühlen.

In welche Entscheidungen müssen das Jugendamt beziehungsweise die leiblichen Eltern mit einbezogen werden und welche Entscheidungen dürfen die Pflegeeltern selbst treffen?
Alle Entscheidungen, die das alltägliche Leben betreffen (Alltagsentscheidungen), liegen bei den Pflegeeltern. Alle Entscheidungen, die weitreichender sind, müssen, sofern kein Vormund eingesetzt wurde, mit den sorgeberechtigten Eltern abgesprochen werden. Zum Beispiel: Aufnahme in einer Kita oder Schule. Mit im Boot ist dabei immer der Pflegekinderdienst des Landkreises Heidekreis. Oberstes Ziel dabei ist, Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen.

Wie wird der Umgang mit den leiblichen Eltern geregelt?
Das Pflegekind und auch die leiblichen Eltern, unabhängig davon ob, sie sorgeberechtigt sind, haben ein Umgangsrecht. Wie diese Kontakte ausgestaltet sind und in welchem Rahmen und Umfang sie stattfinden, ist fallabhängig. Je nach Problemlage werden zum Teil die Umgänge auch begleitet entweder durch den Pflegekinderdienst oder durch einer/einen externe/n Anbieter/in.

Wie lange bleibt ein Pflegekind bei den Pflegeeltern?
Ein Pflegekind kann bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie verbleiben. In Ausnahmefällen auch bis zum 21. Lebensjahr. Es kann aber auch sein, dass ein Pflegeverhältnis vorzeitig beendet wird, weil sich im Laufe der Jahre die Möglichkeit entwickelt hat, zu den leiblichen Eltern zurückzukehren oder weil ein Leben in der Pflegefamilie für das Pflegekind nicht mehr die geeignete Jugendhilfemaßnahme ist.

Welche finanziellen Leistungen können Pflegeeltern erwarten?
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung werden während des bestehenden Pflegeverhältnisses pauschalisierte Pflegegeldzahlungen gewährt. Diese setzten sich aus dem Anteil für „Kosten für den Sachaufwand“ und den „Kosten für die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen“ zusammen. Die Pflegegelder werden jährlich an der Entwicklung des Preisindex angepasst und werden in Niedersachsen einheitlich geregelt.

Daneben übernimmt der Heidekreis die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Des Weiteren erhalten Pflegeeltern Beihilfen zu besonderen Anlässen wie zum Beispiel für die Einschulung, Klassenfahrten oder Konfirmation, aber auch Sonderzulagen bei nachgewiesenen Erschwernissen aufgrund der kindlichen Verhaltensprobleme.

Für viele Pflegefamilien ist jedoch ausschlaggebend, dass sie Beratung durch den Fachdienst oder bei Bedarf Zusatzhilfen erhalten können und somit in schweren Situationen nicht allein gelassen werden.

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Informationen für Interessierte zur Aufnahme eines Pflegekindes
(pdf / 3.16 MB)
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Kinderzeichnung einer Familie "Wir sind alle zusammen und helfen uns."