Jobcenter Heidekreis
Der Landkreis Heidekreis ist als Träger des kommunalen Jobcenters Heidekreis zuständig für die Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, das heißt Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld, in Arbeit.
Im Jahr 2005 ging das Jobcenter Heidekreis an den Start und betreut heute circa 6.800 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren und insgesamt rund 9.800 Personen in über 5.000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften. In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters des Landkreises Heidekreis viele leistungsberechtigte Menschen unterstützt und es ihnen ermöglicht, aus eigener Kraft ihren Lebenshaushalt wieder durch ihre eigengeleistete Arbeit zu gestalten.
Um die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB II - also Bürgergeld und Kosten der Unterkunft und Heizung - kümmern sich die kreisangehörigen Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und der gemeindefreie Bezirk Osterheide im Auftrag des Heidekreises. Fragen zu Ihren finanziellen Leistungen richten Sie bitte direkt an Ihre persönliche Ansprechperson in Ihrer Wohnortgemeinde.
Arbeitsvermittlung des Jobcenters Heidekreis
Jobcenter Walsrode
Moorstraße 12 - 18
29664 Walsrode
Telefon: 05162 970-92-10
Jobcenter Soltau
Winsener Straße 34a
29614 Soltau
Telefon: 05162 970-92-80
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Integrationsfachkraft.
Für die Leistungen zum Lebensunterhalt stehen Ihnen im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde Ansprechpersonen zur Verfügung.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an sie.
Online-Antrag
Bürgerinnen und Bürger können gerne den Erstantrag auf Bürgergeld online über das Service-Portal stellen. Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen und ihre Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
JobZentrale
Das Jobcenter Heidekreis bietet die „JobZENTRALE“ als weiterentwickeltes Angebot für Jobsuchende unter www.jobzentrale-heidekreis.de an. Das Portal konzentriert sich auf den regionalen Arbeitsmarkt, bildet Stellen zu nahezu 100 Prozent ab und ist in zwölf Sprachen lesbar.
Die Stellenangebote in der „JobZENTRALE“ werden täglich aktualisiert. Mehrere Rubriken erleichtern Ihnen die Suche. So kann nach Berufsgruppen und Orten gefiltert werden. Auf einer interaktiven Karte sehen Sie sehr schnell, wo sich die möglichen Arbeitsorte befinden. Und in jeder Anzeige stehen Routenplaner und die Erreichbarkeit der Arbeitsorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung. Wenn Sie auch über die Landkreiskreisgrenzen hinaus mobil sind, können Sie sich unter MYjobNEWS ein individuelles Konto anlegen und hierüber auch landes- oder bundesweit nach passenden Stellen suchen. Nutzen Sie gerne unser neues Angebot.
Allgemeines
- Grundsätzlich erhalten Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende, ehemals Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, "Hartz IV") erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen (§ 7 SGB II).
- Das Bürgergeld soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können (§ 1 SGB II).
- Personen, die grundsätzlich Einkommen erzielen können, müssen sich für das Beenden ihrer Hilfebedürftigkeit einsetzen. Das bezieht sich auch auf ihre Angehörigen. Sie müssen bei ihrer Eingliederung in Arbeit aktiv mitarbeiten und sich daran beteiligen und eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Sollte sich nach einer absehbaren Zeit auf dem Arbeitsmarkt keine Erwerbstätigkeit ergeben, so hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen (§ 2 SGB II).
- Bürgergeld kann durch Dienstleistungen, Geldleistungen oder Sachleistungen erbracht werden.
Für Auskünfte über die Ihnen zustehenden Leistungen wenden Sie sich bitte an das Sozialamt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Anspruch auf Bürgergeld
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch haben alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. (§ 7 SGB II)
Erwerbsfähig
ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung gegenwärtig oder auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bei der Bestimmung der Erwerbsfähigkeit ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (zum Beispiel wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren).
Leistungsberechtigt
ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt seiner mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus den einzusetzenden Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang sichern kann.
Die Integrationsfachkräfte der Arbeitsvermittlung des Landkreises sind Ihre ersten Ansprechpersonen, wenn es um Ihre Integration in Arbeit geht. Um die Beratungsgespräche an Ihre berufliche und persönliche Situation anzupassen wird gemeinsam eine Stärke-Schwäche-Analyse vorgenommen (Potentialanalyse) und eine Zielwegplanung erstellt. In sogenannten Eingliederungsvereinbarungen wird diese Zielwegplanung schriftlich festgehalten. Unterstützung bekommen Sie unter anderem hinsichtlich individueller Integrationsstrategien, Empfehlungen für passgenaue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Förderungen zur Arbeitsaufnahme.
Das Team der Integrationsfachkräfte bündelt Ihre Kompetenzen zum einen im Team für unter 25-Jährige und zum anderen im Team für über 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, um Sie individuell bei Ihrem Ziel der Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme zu unterstützen.
Die Integrationsfachkräfte für Arbeitsuchende unter 25 Jahre richten ihr Augenmerk hauptsächlich auf die Schulausbildung und das Finden einer passenden Ausbildung.
Das Team für Arbeitsuchende über 25 Jahre ist auf die schnellstmögliche Aufnahme von Arbeit fokussiert.
Bei dem ersten Gespräch wird besonders auf Ihre berufliche, wie auch persönliche Situation eingegangen. Als Thema kann zum Beispiel aufkommen: Ihre Zielvorstellung Ihres angestrebten Berufs, die Stellensuche oder auch der Verlauf Ihrer bereits verschickten Bewerbungen.
Beim ersten Gespräch helfen Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in Form eines Lebenslaufs, der Zeugnisse, dem Anschreiben für das Unternehmen und weiterer wichtiger Dokumente wie Zertifikate oder Referenzen enorm weiter.
Sie sind auf der Suche nach Personal? Kein Problem! Das Jobcenter des Landkreises Heidekreis bietet den kostenlosen Arbeitgeberservice an, um bei der qualifizierten Personalbeschaffung behilflich zu sein.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservice des Jobcenters Heidekreis kümmern sich um die Akquirierung von Arbeits- und Ausbildungsstellen in Betrieben im gesamten Heidekreis. Eine persönliche Kontaktaufnahme und Betreuung der Betriebe liegt dabei im Fokus. Dadurch wird eine passgenaue Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sichergestellt.
Der Arbeitgeberservice ist ebenfalls Ihre erste Ansprechperson, wenn es um eine Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beispielsweise durch einen Lohnkostenzuschuss bei Einstellung geht. Auch Einstiegsqualifizierungen werden mit dem Arbeitgeberservice vereinbart und durch das Jobcenter Heidekreis gefördert.
Gerne informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie telefonisch oder vor Ort über das weitreichende Angebot des Arbeitgeberservices.
Herr Becker
für die Bereiche Osterheide, Rethem/Aller, Schwarmstedt und Walsrode
Tel.: 05162 970-9240
Herr Kalkus
für folgende Bereiche Ahlden, Bad Fallingbostel, Dorfmark und Walsrode (Bomlitz)
Tel.: 05162 970-9244
Herr Böttcher
für die Bereiche Bispingen, Munster und Schneverdingen
Tel.: 05192 970-9243
Herr Kehl
für die Bereiche Neuenkirchen, Soltau und Wietzendorf
Tel.: 05162 970-9242
Bei der Integration in Arbeit gibt es verschiedene Herangehensweisen. Die folgende Aufzählung der Maßnahmen sind nur ein paar Möglichkeiten, um Ihnen zu veranschaulichen, was Sie bei uns erwarten könnte. Bitte bedenken Sie, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und nicht alle Maßnahmen für Sie geeignet sind.
Werkakademie
Sie werden durch Einzel- und Gruppencoaching an Bewerbungsstrategien zur Arbeitssuche herangeführt. Dabei wirken Sie auch auf andere Teilnehmede ein und fördern die gegenseitige Unterstützung des Teams (Erzeugung von Gruppendynamik). Die erfahrenen Jobcoaches stehen dabei moderierend und unterstützend zur Verfügung.
Lager und Logistik
Die Qualifizierung bezieht sich auf das Erwerben von Fachwissen im Bereich von Lager und Logistik. Das wird durch ein intensives Praxistraining nach dem neusten Stand der beruflichen Anforderungen erzielt. Sie haben hierbei ebenfalls die Möglichkeit einen Staplerschein zu erwerben.
FUNDUS - Das Soziale Kaufhaus
Das FUNDUS hilft Ihnen vorrangig bei der Heranführung an eine Beschäftigung bzw. weitere Qualifizierung durch Steigerung der Motivation und der Stabilisierung Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse. Schwerpunkte gibt es in den Bereichen Lager, Logistik, Verkauf und Hauswirtschaft. Durch die Mitarbeit in einer realen Arbeitsumgebung und in erprobten Arbeitsprozessen werden Ihre Vermittlungshemmnisse abgebaut.
Beratungsbus
Der Beratungsbus unterstützt Sie als Berufsrückkehrerin und -rückkehrer individuell durch ein Einzel- und/oder Gruppencoaching. Mit Hilfe eines guten Netzwerkes sind professionelle Bewerbungen, die erfolgreiche Jobsuche, eine zuverlässige Kinderbetreuung oder einfach nur das Bewusstsein für die eigenen Stärken und Fähigkeiten die kleinen Baustellen des Lebens gelöst.
Maßnahmen U25 – „Produktionsschule“
Die Maßnahme Produktionsschule ist für Sie geeignet, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. Die Ziele sind die Stärkung und Förderung der Eigenverantwortung sowie die soziale und berufliche Integration der Teilnehmer. Die Orientierungs-, Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote werden flexibel mit den individuellen Zugangsvoraussetzungen abgeglichen. Die praktischen Aufgaben werden durch ein kostenloses Frühstück und Mittagsessen ergänzt.
Fallmanagement VHS
Im Fallmanagement erhalten Sie Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben. Ob es spezielle Krankheiten, Suchterkrankungen, Gefühle der Überforderung in familiären oder beruflichen Situationen, oder andere Hemmnisse sind, die ausgebildeten Fallmanager unterstützen Sie bei dem Wiederherstellen einer gewissen Regelmäßigkeit, die Ihnen erlaubt wieder nach vorne zu blicken.
Das Jobcenter Heidekreis bietet darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Förderungen:
- Bewerbungen, Mobilität inklusive Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Nachweise, Zertifikate etc. können erstattet werden.
- Teilnahme an Maßnahmen zur Stärkung und beruflichen Eingliederung in einem Betrieb oder bei einem Qualifizierungsträger
- Aufbau der beruflichen Weiterbildung (notwendige Anpassungsqualifizierungen/Umschulungen)
- Unterstützung der Selbständigkeit
- Einstellungshilfen durch Lohnkostenzuschuss (Eingliederungszuschuss) an einen Arbeitgeber bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Berufsfindung:
- JobZENTRALE für den Heidekreis
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
- Ausbildungs- und Praktikumsplatzportal
Schuldnerberatung:
Familienberatung:
Jugend Stärken - TuWat:
Sozialpsychiatrischer Dienst:
Frau und Wirtschaft:
Gesetze: