Lebensmittelüberwachung
Schutz für die Verbraucherin oder für den Verbraucher vor Gesundheitsschäden sowie Irreführung und Täuschung
Produkte müssen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Ob die Verbraucherschutzbestimmungen durch die Betriebe eingehalten werden, wird von den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert.
Zu den Aufgaben der Fachgruppe Lebensmittelüberwachung gehören
- das Überwachen und Kontrollieren der Lebensmittel herstellenden, verarbeitenden und vertreibenden Betriebe in vorgegebenen Frequenzen,
- der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und Täuschung durch Lebensmittel,
- das Gewährleisten von gesundheitlich und hygienisch einwandfreier Produktion und
- der Vertrieb von Lebensmitteln.
Ebenso gehört die Kontrolle des Tierarzneimitteleinsatzes auf landwirtschaftlichen Betrieben bei Lebensmittel liefernden Tieren zum Aufgabenbereich dieser Fachgruppe.
Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung
Seit dem 01.01.2018 wird die Gebühr für die Trichinenuntersuchung für selbst entnommene Wildschweinproben im Heidekreis zunächst ausgesetzt.
Genehmigung zur Trichinenprobennahme
bei Wildschweinen
Jagdausübungsberechtigte können auf Antrag die Genehmigung zur Trichinenprobennahme bei Wildschweinen erhalten.
Nähere Informationen zu den Trichinenuntersuchungslaboren können Sie hier aufrufen.
Notschlachtung außerhalb
des Schlachtbetriebes
Im Falle einer Notschlachtung müssen die Tiere von einem speziellen Formular begleitet sein, welches durch die amtlichen Tierärztinnen bzw. Tierärzte auszufüllen ist.