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Befahrregeln für die Böhme und Lehrde

Auf der Böhme darf nicht überall und zu jeder Zeit gepaddelt werden!
Der Oberlauf (bis Tetendorf) ist für den Kanutourismus zu schmal und zu flach. Deshalb ist das Befahren im Oberlauf verboten. Paddlerinnen und Paddler würden hier Tiere wie Libellenlarven und Muscheln sowie Pflanzen im Wasser und am Wasserrand stören.
Ab Tetendorf bis zur Mündung in die Aller gibt es eine Verordnung (siehe unten), die das Befahren regelt. 

Welche Wasserfahrzeuge dürfen zum Befahren genutzt werden?
Erlaubt ist mit Einschränkungen das Befahren mit Kajaks und Kanadiern. Eine nicht behördliche Nutzung anderer Wasserfahrzeuge, wie zum Beispiel Schlauchboote, SUP´s, Surfbrettern oder sogenannte Hydro-Bikes oder Wasserfahrräder schließt die Verordnung aus.
 

Zeitliche Regelung:
Im Frühling und Frühsommer (1. März bis 15. Juli) sollen die Kinderstuben der Fische und anderer Bachbewohner geschützt werden.
Außerhalb dieser Zeit darf ab Tetendorf flussabwärts mit Kanadiern bei einem Mindestwasserstand der Böhme, gemessen am amtlichen Pegel "Brock" von 145 cm / NN + 40,85 m  und mit Einer- und Zweier-Kajaks bei einem Mindestwasserstand von 140 cm/NN+40,80 m gepaddelt werden.

Kanuten können den aktuellen Stand des Pegels Brock auf der Homepage des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abrufen.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die in den Verordnungsdetailkarten (LSG HK 50 Böhmeaue) markierten Stellen bzw. Bereich zum Einstieg, Ausstieg und Anlanden. Zudem ist das Anlanden und Wiedereinsetzen zum Umtragen auch an nicht passierbaren Hindernissen wie Wehren, Bäumen und Ähnliches gestattet.

Ganzjährig darf die Böhme bei ausreichendem Wasserstand ab der Bootsstation in Bad Fallingbostel bis zur Brücke in Untergrünhagen (siehe Detailkarte 5/12) und innerhalb der Stadt Walsrode ab der Eisenbahnbrücke bis zur Wehranlage an der Mühle Plötz mit Ein- und Ausstieg am Kloster und an der Ostdeutschen Straße (siehe Detailkarte 3/12) befahren werden.

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Verordnungsdetailkarten (LSG HK 50)
(pdf / 0.11 MB)
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Detailkarte zur Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Böhmeaue" (5/12)
(pdf / 8.67 MB)
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Detailkarte zur Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Böhmeaue" (3/12)
(pdf / 9.83 MB)
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Ufer mit Einstieg

Über die allgemeinen Befahrensmöglichkeiten hinaus erteilt die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag für organisierte Veranstaltungen von zum Beispiel Schulen und Jugendeinrichtungen im Landkreis auf dem Streckenabschnitt von Bad Fallingbostel bis zur Ortschaft Böhme in der Sperrzeit (1. März bis 15. Juli) ihr Einvernehmen, sofern der Gewässerschutz nicht beeinträchtigt wird. Ihre Ansprechperson für die Genehmigung ist Frau Riggers.

Natur- und Landschaftsschutz

Frau M. Riggers

Harburger Str. 2
29614 Soltau
05191 970-646
05191 970-99646