Heidekreis Logo

Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete

Die Management- oder Maßnahmenpläne (MMP) sind Fachpläne des Naturschutzes, aus denen sich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten ergibt. Sie betrachten die jeweiligen Belange der zu erhaltenden Natura 2000-Gebiete. Die Umsetzung der darin genannten Maßnahmen und Ziele ist für die Naturschutzbehörden verbindlich und durch andere Behörden zu beachten. Aus den MMP werden einzelne Projekte zur Erreichung der in ihnen dargestellten Ziele entwickelt und diese mit den Eigentümerinnen und den Eigentümern und Nutzungsberechtigten besprochen, um möglichst einvernehmlich die erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können.

Sollte sich Veränderungsbedarf ergeben, können Managementpläne fortgeschrieben werden.

Planungen geringeren Umfanges oder für kleinere Gebiete, die meistens vom Landkreis selbst vorgenommen wurden, werden auch „Maßnahmenblätter“ genannt.

Wenn Sie mehr über die rechtliche Verpflichtung und die Erstellung der Managementpläne wissen möchten, finden Sie dazu Ausführungen am Ende dieser Seite.

Die derzeit vorliegenden Managementpläne oder Maßnahmenblätter sowie die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete stehen nachfolgend zur Einsicht bereit:

FFH- Gebiet 038 „Wümmeniederung“

Das FFH-Gebiet 038 ist als NSG-Lü-146 „Obere Wümmeniederung“ gesichert.

pdf
Maßnahmenblätter
(pdf / 0.49 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.83 MB)
Download

FFH-Gebiet 070 „Lüneburger Heide“ 
und VSG V24 „Lüneburger Heide“

Das FFH-Gebiet 070 und das VSG V23 sind als NSG Lü-002 „Lüneburger Heide“ gesichert.

FFH- Gebiet 071 „Ilmenau mit Nebenbächen“ 
und VSG V38 „Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor“

Das FFH-Gebiet 071 und das VSG V38 sind als NSG Lü-166 „Brambosteler Moor“ gesichert.
 

Im Gebiet des LK Heidekreis liegen alle Fläche im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten (NLF). Die NLF erstellen für ihre Flächen eine eigene Managementplanung.

FFH-Gebiet 077 „Böhme“

Das FFH-Gebiet 077 ist als LSG-HK 50 „Böhmeaue“ gesichert.

FFH-Gebiet 078 „Grundloses Moor“

Das FFH-Gebiet 078 ist als NSG-Lü 185 „Grundloses Moor“ gesichert.

pdf
Managementplan
(pdf / 12.45 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.14 MB)
Download

FFH-Gebiet 079 „Vehmsmoor“

Das FFH-Gebiet 079 ist als NSG-Lü 182 „Vehmsmoor“ gesichert.

pdf
Managementplan
(pdf / 24.55 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.13 MB)
Download

FFH-Gebiet 081 „Örtze mit Nebenbächen“

Das FFH-Gebiet 081 ist als LSG-HK 048 „Wietze“ gesichert.

pdf
Managementplan
(pdf / 19.21 MB)
Download
pdf
Maßnahmenblätter
(pdf / 8.41 MB)
Download
pdf
Kartenwerk
(pdf / 19.73 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.53 MB)
Download

FFH-Gebiet 082 „Großes Moor bei Becklingen“

Das FFH-Gebiet 082 ist als NSG-Lü 134 „Großes Moor bei Becklingen“ gesichert.

pdf
Managementplan
(pdf / 1.26 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.53 MB)
Download

FFH-Gebiet 090 „Aller (mit Barmbruch), untere Leine, untere Oker“ und VSG V23 „Untere Allerniederung“

Das FFH-Gebiet 090 und das VSG V23 sind als NSG-Lü 360 „Aller-Leinetal“, NSG-Lü 260 „Allerschleifen zwischen Hülsen und Wohlendorf“, NSG-Lü 155 „Allerniederung bei Klein Häuslingen“ und LSG-HK 049 „Aller-Leinetal“ gesichert.

FFH-Gebiet 091 „Meißendorfer Teiche, Ostenholzer Moor“ und das VSG V31 „Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche“

Das FFH-Gebiet 091 und das VSG 31 sind als LSG-HK 046 „Thörener Bruch“ gesichert.

Die Managementplanung ist fertiggestellt. Sie wird federführend betreut von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Celle.

FFH-Gebiet 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“

Das FFH-Gebiet 212 ist als LSG-HK 044 „Luhetal mit Brunau und Wittenbeck“ gesichert.

pdf
Maßnahmenblätter
(pdf / 0.86 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.53 MB)
Download

FFH-Gebiet 243 „Schwarzes Moor und Seemoor“

Das FFH-Gebiet 243 ist als NSG-Lü 291 „Schwarzes Moor und Seemoor bei Zahrensen“ gesichert.

pdf
Maßnahmenblätter
(pdf / 1.58 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.7 MB)
Download

FFH-Gebiet 258 „Riensheide“

Das FFH-Gebiet 258 ist als NSG-Lü 298 „Riensheide mit Stichter See und Sägenmoor“ gesichert.

pdf
Maßnahmenplan
(pdf / 9.23 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.17 MB)
Download

FFH-Gebiet 276 „Lehrde und Eich“

Das FFH-Gebiet 276 ist als NSG-Lü 347 „Lehrdetal“ gesichert.

pdf
Maßnahmenblätter
(pdf / 0.37 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.87 MB)
Download

FFH-Gebiet 422 „Mausohrhabitate nördlich Nienburg“

Das FFH-Gebiet 422 ist als LSG-HK 045 „Mausohrhabitate bei Stöcken“ gesichert.

pdf
Maßnahmenblätter
(pdf / 0.33 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.59 MB)
Download

FFH-Gebiet 442 „Lichtenmoor“

Das FFH-Gebiet 442 ist als NSG-Lü 017 „Lichtenmoor“ gesichert.

pdf
Maßnahmenblätter
(pdf / 3.51 MB)
Download
pdf
Erhaltungsziele
(pdf / 0.53 MB)
Download

Rechtliche Verpflichtung // Erstellung der Managementpläne

Um bestimmte Lebensraumtypen (LRT) und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung zu schützen, wurde ein EU-weites, zusammenhängendes Netzwerk an Schutzgebieten gebildet, die unter dem Begriff „Natura 2000“ zusammengefasst werden. Das Natura 2000-Schutzgebietsnetz setzt sich aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG) zusammen. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung dieser Schutzgebiete sind die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) von 1992 und die Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) von 2009 beziehungsweise 1979. Gemäß dieser Richtlinien sind die europäischen Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Gebiete nach nationalem Recht zu sichern und Maßnahmen zu planen und umzusetzen, um den günstigen Erhaltungsgrad (EHG) der LRT und Arten zu gewährleisten oder herzustellen.

Hierfür wurden für die besonderen Verantwortungsarten und LRT Deutschlands die geeignetsten Gebiete durch die Bezirksregierung vorgeschlagen, vom Land ausgewählt und vom Bund im Rahmen eines Vorschlags an die EU benannt. Die abschließende Gebietsbestimmung wurde durch die EU vorgenommen. Die EU hat zudem festgelegt, dass diese Gebiete durch nationales Recht zu sichern sind. In Niedersachsen erfolgt dieser Schritt üblicherweise durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten (NSG & LSG). Die Verordnungen und Schutzgebietskarten der NSG im Heidekreis können Sie hier aufrufen. Die Verordnungen und Schutzgebietskarten der LSG im Heidekreis stehen hier zur Einsicht zur Verfügung.

Die FFH-Richtlinie schreibt darüber hinaus vor, dass für jedes Schutzgebiet entsprechende Erhaltungs- und/oder Wiederherstellungsmaßnahmen festzulegen sind, die den ökologischen Erfordernissen der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten entsprechen. Ziel ist es, dass die Gebiete den bestmöglichen Beitrag zu den Zielen von Natura 2000 leisten. Für kleinere Gebiete ist die Planung in Form von Maßnahmenblättern erfolgt. Für komplexere Gebiete wurden und werden Managementpläne erstellt.

Die Maßnahmen- bzw. Managementplanung stellt somit eine gutachterliche Fachplanung dar, die der Identifikation notwendiger Maßnahmen zum Erhalt und der Wiederherstellung günstiger Erhaltungsgrade für die jeweiligen FFH- und Vogelschutzgebiete dient. Die Durchführung der Maßnahmen wird unter vorheriger Einbeziehung der Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen sowie gegebenenfalls weiteren lokalen Akteuren stattfinden. Zur Erreichung der von der EU gesetzten Erhaltungs- und Entwicklungsziele werden diese Maßnahmen- bzw. Managementpläne zudem bei Bedarf fortgeschrieben.