Naturschutzgebiete im Heidekreis
Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen. Der Schutz dient dem Erhalten, Entwickeln oder Wiederherstellen von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tiere und Pflanzenarten, wenn es aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Entsprechende Gebiete werden durch Verordnung der Naturschutzbehörde ausgewiesen.
Erschwernisausgleich-Wald
In der folgenden Auflistung werden Daten für den Antrag auf Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen von Natura 2000-Gebieten bereitgestellt, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Näheres zum Antragsverfahren und die Verordnung zum Erschwernisausgleich Wald können auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingesehen werden.
Neue Informationen zum Schutzgebiet "Lüneburger Heide"
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 070 und das VSG V24 sind als NSG Lü-002 „Lüneburger Heide“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 442 ist als NSG-Lü 017 „Lichtenmoor“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 082 ist als NSG-Lü 134 „Großes Moor bei Becklingen“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 038 ist als NSG-Lü-146 „Obere Wümmeniederung“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 071 und das VSG V38 sind als NSG Lü-166 „Brambosteler Moor“ gesichert.
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Das FFH-Gebiet 079 ist als NSG-Lü 182 „Vehmsmoor“ gesichert.
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Das FFH-Gebiet 078 ist als NSG-Lü 185 „Grundloses Moor“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 243 ist als NSG-Lü 291 „Schwarzes Moor und Seemoor bei Zahrensen“ gesichert.
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Das FFH-Gebiet 258 ist als NSG-Lü 298 „Riensheide mit Stichter See und Sägenmoor“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
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Das FFH-Gebiet 276 ist als NSG-Lü 347 „Lehrdetal“ gesichert.
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Das FFH-Gebiet 090 und das VSG V23 sind als LSG HK 049 und NSG Lü 360 "Aller-Leinetal" gesichert.