Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen. Der Schutz dient dem Erhalten, Entwickeln oder Wiederherstellen von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tiere und Pflanzenarten, wenn es aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Entsprechende Gebiete werden durch Verordnung der Naturschutzbehörde ausgewiesen.
Erschwernisausgleich-Wald
In der folgenden Auflistung werden Daten für den Antrag auf Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen von Natura 2000-Gebieten bereitgestellt, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Näheres zum Antragsverfahren und die Verordnung zum Erschwernisausgleich Wald können auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingesehen werden.
Aktuelle Information zum Aller-Leinetal
Die Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“ wurde im Dezember 2024 aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg für unwirksam erklärt. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen 4 KN 122/21 veröffentlicht. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Presseinformation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.
Auch ohne wirksame Schutzerklärung sind nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG alle Veränderungen und Störungen unzulässig, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Zudem sind gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets zu prüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.
Aufgrund der unwirksam gewordenen Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“ haben die zuvor geltenden Verordnungen wieder Bestand. Dazu gehören das LSG-SFA 08 "Reiherhorst bei Ahlden", das LSG-SFA 10 "Hohes Leineufer" und das LSG-SFA 13 "Bierder Koppel". Diese finden Sie im Themenbereich "Landschaftsschutzgebiete".
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 070 und das VSG V23 sind als NSG Lü-002 „Lüneburger Heide“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 442 ist als NSG-Lü 017 „Lichtenmoor“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 082 ist als NSG-Lü 134 „Großes Moor bei Becklingen“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 038 ist als NSG-Lü-146 „Obere Wümmeniederung“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 090 und das VSG V23 sind als NSG-Lü 360 „Aller-Leinetal“ (unwirksam), NSG-Lü 260 „Allerschleifen zwischen Hülsen und Wohlendorf“, NSG-Lü 155 „Allerniederung bei Klein Häuslingen“ und LSG-HK 049 „Aller-Leinetal“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 071 und das VSG V38 sind als NSG Lü-166 „Brambosteler Moor“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 079 ist als NSG-Lü 182 „Vehmsmoor“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 078 ist als NSG-Lü 185 „Grundloses Moor“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 090 und das VSG V23 sind als NSG-Lü 360 „Aller-Leinetal“(unwirksam), NSG-Lü 260 „Allerschleifen zwischen Hülsen und Wohlendorf“, NSG-Lü 155 „Allerniederung bei Klein Häuslingen“ und LSG-HK 049 „Aller-Leinetal“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 243 ist als NSG-Lü 291 „Schwarzes Moor und Seemoor bei Zahrensen“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 258 ist als NSG-Lü 298 „Riensheide mit Stichter See und Sägenmoor“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 276 ist als NSG-Lü 347 „Lehrdetal“ gesichert.