Naturschutzgebiete im Heidekreis
Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen. Der Schutz dient dem Erhalten, Entwickeln oder Wiederherstellen von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tiere und Pflanzenarten, wenn es aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Entsprechende Gebiete werden durch Verordnung der Naturschutzbehörde ausgewiesen.
Erschwernisausgleich-Wald
In der folgenden Auflistung werden Daten für den Antrag auf Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen von Natura 2000-Gebieten bereitgestellt, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Näheres zum Antragsverfahren und die Verordnung zum Erschwernisausgleich Wald können auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingesehen werden.
Neue Informationen zum Schutzgebiet "Lüneburger Heide"
Neuausweisung des Landschafts- und Naturschutzgebiets „Aller-Leinetal“
Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Dezember 2024 zur Aufhebung der Schutzgebietsverordnung vom 26.06.2020 führt der Landkreis Heidekreis das Verfahren zur Sicherung der Natura- 2000 Gebiete an Aller und Leine in den Samtgemeinden Schwarmstedt, Ahlden und Rethem (Aller) erneut durch.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde dazu der Entwurf der Verordnungsunterlagen für das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“ der Öffentlichkeit vom 17.11.2025 bis zum 21.12.2025 (verlängert bis einschließlich 22.12.2025) zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Bürgerinnen und Bürger konnten während dieser Zeit Anmerkungen und Anregungen zu den Verordnungsunterlagen vorbringen und ihre Stellungnahmen bei den jeweiligen Gemeinden oder dem Landkreis eingeben. Auch Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzvereinigungen konnten eine Stellungnahme zu der Verordnung abgeben.
Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und fachlich sowie rechtlich beurteilt und abgewogen. Je nach Ergebnis, können die Verordnungsunterlagen angepasst werden, bevor die Verordnung durch den Kreistag beschlossen wird. Nach dem Beschluss wird die Verordnung im Niedersächsischen Ministerialblatt zum Inkrafttreten veröffentlicht.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gelten die aktuell bestehenden Verordnungen weiter, die, soweit seinerzeit aufgehoben, nach dem Unwirksamwerden der alten Verordnung durch das Urteil wieder in Kraft getreten sind.
Dazu gehören das LSG-SFA 08 "Reiherhorst bei Ahlden", das LSG-SFA 10 "Hohes Leineufer" und das LSG-SFA 13 "Bierder Koppel". Diese finden Sie im Themenbereich "Landschaftsschutzgebiete".
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 070 und das VSG V23 sind als NSG Lü-002 „Lüneburger Heide“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 442 ist als NSG-Lü 017 „Lichtenmoor“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 082 ist als NSG-Lü 134 „Großes Moor bei Becklingen“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 038 ist als NSG-Lü-146 „Obere Wümmeniederung“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 090 und das VSG V23 sind als NSG-Lü 360 „Aller-Leinetal“ (unwirksam), NSG-Lü 260 „Allerschleifen zwischen Hülsen und Wohlendorf“, NSG-Lü 155 „Allerniederung bei Klein Häuslingen“ und LSG-HK 049 „Aller-Leinetal“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 071 und das VSG V38 sind als NSG Lü-166 „Brambosteler Moor“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 079 ist als NSG-Lü 182 „Vehmsmoor“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 078 ist als NSG-Lü 185 „Grundloses Moor“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 090 und das VSG V23 sind als NSG-Lü 360 „Aller-Leinetal“(unwirksam), NSG-Lü 260 „Allerschleifen zwischen Hülsen und Wohlendorf“, NSG-Lü 155 „Allerniederung bei Klein Häuslingen“ und LSG-HK 049 „Aller-Leinetal“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 243 ist als NSG-Lü 291 „Schwarzes Moor und Seemoor bei Zahrensen“ gesichert.
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 258 ist als NSG-Lü 298 „Riensheide mit Stichter See und Sägenmoor“ gesichert.
Unterlagen für den Erschwernisausgleich
Informationen zu den Managementplanungen der Natura 2000-Gebiete erhalten Sie hier.
Das FFH-Gebiet 276 ist als NSG-Lü 347 „Lehrdetal“ gesichert.