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Förderung in Kindertagesstätten

In Kindertagesstätten fördert der Heidekreis in Form von Jugendhilfe Kinder in ihrer Entwicklung. Zum Heidekreis gehören derzeit 87 Einrichtungen (Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Horte) in kommunaler bzw. freier Trägerschaft.

Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehören Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftliche geführte Kindertagesstätten, Kinderspielkreise) und Kindertagespflege (Tagespflegeperson, das heißt durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater oder Großtagespflegestelle)

Träger der Kindertagesstätten sind Städte, Gemeinden und nicht staatliche Organisationen (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, gemeinnützige Vereine und Privatpersonen). Die Kindertagesstätten und ihre Träger sind zugleich Ansprechpartner für Eltern in allen Fragen, die diese Einrichtungen und das Anmeldeverfahren betreffen.

Der Heidekreis hat als örtlicher Träger der Jugendhilfe mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden, dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide vereinbart, dass diese die Aufgabe „Förderung von Kindern in Kindertagesstätten" wahrnehmen und ein bedarfsgerechtes und möglichst wohnortnahes Platzangebot vorhalten. Die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (und Großtagespflege) wird vom Heidekreis selbst wahrgenommen.

Einen Überblick der Kindertagesstätten und deren Angebote erhalten Sie entsprechend auf den Seiten der Städte und Gemeinden des Heidekreises.

Wissenswertes

  • Sicher durch die ersten Jahre - Ein Ratgeber für Kindersicherheit 
    Die App „Kindersicher! – Kinderunfälle vermeiden“ liefert Antworten auf vielfältige Fragestellungen zum Unfallschutz von Kindern und begleitet die Nutzerinnen und Nutzer mit hilfreichen Tipps und Informationen rund um die ersten Jahre des Kindes. Sie steht kostenfrei in den App-Stores zur Verfügung. Informationen zur App erhalten Sie hier. 
     
  • Haben Sie an die Regelungen im Masernschutzgesetz gedacht? 
    Umfassende Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen und Schulen stehen für Sie im Themenbereich "Infektionsschutz" zur Einsicht bereit.

… für Kita-Leitungen und pädagogische Kräfte

… für Kita-Träger, Städte und Gemeinden

Die Fachberatung für Kindertagesstätten bietet Ihnen eine ganzheitliche Beratung zu allgemeinen oder zu Einzelfall bezogenen Fragestellungen. Einzelfallberatungen können nur mit dem Einverständnis der Eltern erfolgen oder werden von uns anonym durchgeführt.

Zu bestimmten Themenschwerpunkten (Übergänge, Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung sowie Qualitätsentwicklung in Kitas (jeweils als interne Verlinkung) bieten einzelne Fachberaterinnen vertiefende Angebote für den gesamten Landkreis an.

Darüber hinaus führen wir in regelmäßigen Abständen Fachtreffen und -veranstaltungen durch und organisieren Fortbildungsangebote.

Gern beraten und unterstützen wir Sie bei folgenden Themen und Fragestellungen:

  • Planung, Einrichtung und Betriebsführung von Kindertagesstätten
  • Praktische Umsetzung des Orientierungsplans und der Handlungsempfehlungen für Sprachbildung und Sprachförderung sowie für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
  • Konzeptentwicklung und -fortschreibung
  • Reflexion des pädagogischen Handelns
  • Umgang mit Konflikten und Kommunikationsschwierigkeiten im Team oder mit Eltern
  • Übergangsgestaltung, Mikrotransitionen im Kita-Alltag
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen
  • Einzelfallbezogene Beratung
    - Hospitation für Einzel- und Gruppenbeobachtungen
    - Früherkennung von Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
    - Klärung des vorhandenen Förder- und Unterstützungsbedarf
    - nach Bedarf: Einsatz des Screening-Verfahrens DESK
    - nach Bedarf: Einbezug der Eltern des Kindes
    - im Einzelfall: zeitlich begrenzter Einsatz einer Unterstützungskraft zur heilpädagogischen Begleitung und Beratung von Kind und Team
  • Schulung der pädagogischen Kräfte im Entwicklungsscreening DESK zur Dokumentation sowie zur Früherkennung von eventuellen altersabweichenden Entwicklungen
     
Ihre Fachberaterinnen
ZuständigkeitsbereichFachberaterinTelefonE-Mail
  • Gemeinde Neuenkirchen
  • Stadt Schneverdingen
Frau Beuße05162 970-346c.beusse@heidekreis.de
  • Stadt Bad Fallingbostel
  • Gemeindefreier Bezirk Osterheide
  • Stadt Walsrode
Frau Körber05162 970-300p.koerber@heidekreis.de
  • Samtgemeinde Ahlden
  • Samtgemeinde Rethem
  • Samtgemeinde Schwarmstedt
  • Stadt Soltau
Frau Dreyer05162 970-294a.dreyer@heidekreis.de
  • Gemeinde Bispingen
  • Stadt Munster
  • Gemeinde Wietzendorf
Frau Langer05162 970-495n.langer@heidekreis.de
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Konzept: Einzelfallbezogene Fachberatung in Kindertageseinrichtungen
(pdf / 0.4 MB)
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pdf
Anlage 1: Einsatz zeitlich begrenzter Unterstützungskräfte
(pdf / 0.04 MB)
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Beratung für Fachkräfte in Kindertagesstätten

Der Wechsel von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist ein bedeutender Übergang für das Kind und seine Eltern. Diesen Übergang kindgerecht zu gestalten ist eine gemeinsame Aufgabe von Kindertagesstätte und Grundschule. Ein guter Kontakt zwischen Kindertagesstätte und Grundschule ist dafür sehr hilfreich.

Aktivitäten, wie beispielsweise Schnupperbesuche in der Grundschule, gemeinsame Elternabende, Leseprojekte mit Grundschülern sowie gemeinsame Aktionen oder Feste können den Wechsel für das Kind in die Grundschule erleichtern.

Ein gemeinsames Bildungsverständnis, Vereinbarungen zur Kooperation und ein Kooperationskalender sorgen für eine Verbesserung der Übergangsgestaltung. Die Fachberatung fördert und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Bildungseinrichtungen.

Bei Fragestellungen zur Übergangsgestaltung, zur Kooperation oder zu einem anderen Anliegen rund um den Übergang - Kindertagesstätte / Grundschule – wenden Sie sich gern an mich:

Frau Eckert
Telefon: 05162 970-436
E-Mail: o.eckert@heidekreis.de

Sprachliche Bildung in der Kindertagesstätten steht seit einigen Jahren stark im Fokus der Bildungspolitik.

Mit Änderungen des KiTaG 2018 und der Aktualisierung des NKiTaG 2021 ist die Aufgabe und der Auftrag der Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung gesetzlich verankert und somit eine Querschnittsaufgabe für alle pädagogischen Kräfte in Kindertagesstätten. Der gelingende Spracherwerb ist ein Grundstein der Bildungsbiografie. Die Arbeit der Kindertagesstätten leistet hier einen entscheidenden Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit.

Finanzielle Fördermittel für alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten werden auf Bundesebene, vom Land und vom Heidekreis zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden damit

  • die Aufstockung von Fachkraftstunden für die Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung
  • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
  • Durchführung von Teamfortbildungen und Coaching
  • Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Sprachbildungskonzepten

Das Angebot der Fachberatung Sprachbildung und Sprachförderung im Team „Frühkindliche Bildung und Betreuung“ richtet sich an alle Kindertagesstätten und deren Träger im Heidekreis. Die Fördermaßnahmen sind im „Rahmenkonzept alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten im Heidekreis“ näher erläutert.

Das Rahmenkonzept und Antragsformulare stehen für Sie am Ende dieser Seite zum Herunterladen bereit.

Bei Fragen zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung wenden Sie sich gerne an

Frau Eckert
Tel: 05162 970-436
E-Mail: o.eckert@heidekreis.de 

doc
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für zusätzliche Personalausgaben für Sprachbildung und Sprachförderung
(doc / 0.09 MB)
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Merkblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für zusätzliche Personalausgaben für Sprachbildung und Sprachförderung
(pdf / 0.06 MB)
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Tabelle zum Antrag für Angaben über das zusätzliches Personal
(docx / 0.02 MB)
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Qualifizierung von Fachkräften und/oder Teams zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung
(docx / 0.07 MB)
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Rahmenkonzept zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten im Heidekreis
Der Förderzeitraum läuft vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025.
(pdf / 0.19 MB)
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Antrag Kita-Träger - Landesrichtlinie Qualität in Kitas 2023 bis 2025
(docx / 0.05 MB)
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Anlage Zusatzkräfte Leitung
(docx / 0.02 MB)
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Anlage Zusatzkräfte Betreuung
(docx / 0.02 MB)
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Anlage Leitungsqualifizierung
(docx / 0.02 MB)
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Anlage Einführungskurs
(docx / 0.02 MB)
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