Heidekreis Logo

Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Sie bedeutet, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz gleich sind und die gleichen Chancen haben. Aber in der gesellschaftlichen Realität bestehen nach wie vor Defizite, wenn es zum Beispiel um die soziale Rollenzuweisung, den freien Zugang zu allen Bereichen der Politik und des öffentlichen Lebens sowie der chancengleichen Entfaltung beider Geschlechter geht. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer und zwar in unterschiedlichen Bereichen.

Die Aufgabe der Gleichstellung ist es, dass benachteiligte oder unterpräsentierte Gruppen die gleichen zahlenmäßigen Anteile an einer Situation erhalten sollen wie eine nicht benachteiligte oder überrepräsentierte Gruppe. Die Niedersächsische Verfassung benennt dies ausdrücklich, nämlich die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise. Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz tragen insbesondere die Gleichstellungsbeauftragen dazu bei. So gibt es im Heidekreis eine Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises und in den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten Gleichstellungsbeauftragte vor Ort. Die Gleichstellungsbeauftragten sind für Sie in Fragen der Verwirklichung der Gleichberechtigung da!

Informieren Sie sich über das Gender Mainstreaming Prinzip auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen.

Gleichstellungsbeauftragte des Heidekreises

Hilfe & Beratungsstellen & Gesetze

Rund um die Uhr, gebührenfrei und vertraulich sind folgende Einrichtungen erreichbar:

Rund um die Uhr, gebührenfrei und vertraulich sind folgende Einrichtungen erreichbar:

pdf
Grundgesetz und niedersächsische Verfassung
Die Grundzüge der Gleichberechtigung enthält das Grundgesetz und noch eingehender für Frauen und Männer die niedersächsische Verfassung. Auszüge aus dem Grundgesetz und der Verfassung stehen für Sie zum Lesen bereit.
(pdf / 0.05 MB)
Download
pdf
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat zum Ziel, die Benachteiligung von Menschen zu verhindern oder zu beseitigen.
(pdf / 0.12 MB)
Download
pdf
Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz
Das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz richtet sich insbesondere an die öffentliche Verwaltung, um die Gleichstellung dort intensiv zu verwirklichen.
(pdf / 0.74 MB)
Download

Notrufnummern bei Gewalt gegen Frauen, Kinder und für Schwangere in Not in ukrainischer Sprache

Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt viele derzeit vor massive Herausforderungen. Der Unabhängige Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist insbesondere besorgt um die Sicherheit von Frauen und Kindern, denn sie können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein. Aus diesem Grund sollen ukrainische Frauen in Deutschland über bestehenden Hilfeangebote informiert und gleichzeitig Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich mithelfen, für das Thema sensibilisiert werden. Weitere Informationen können auf der  Homepage "Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs" aufgerufen werden.

Gleichstellungsbeauftragte in den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden